Dienstag, 26. August 2008

Cliffhanger

Ich war letzten Samstag in Kornwestheim beim Indoor-Klettern.


Hat sehr viel Spass gemacht war aber mega mega anstrengend. Hab am Montag meine Arme noch gespührt!!!!! Nur beim Abseilen aus ca. 10 m Höhe wars mir etwas mulmig, wenn man die Wand dann einfach losläßt und sich nach hinten beugt und über dem Boden schwebt.
Gruß
Tobias

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mmh, ich glaub Evi hat das Rasenmäherfest gemeint. Aber wenn das schon an diesem Wochenende ist. Da hab ich doch schon was vor.
Sag mal, stimmt das, dass man so Flying Dreams oder Himmelsleuchten nur steigen lassen darf, wenn man ne Genehmigung hat und sonst bis zu 50.000€ Strafe zahlen muß?

friends hat gesagt…

hmmm hab zwar noch nie etwas davon gehört aber vorstellen kann ich mir es schon. in deutschland gibts ja für alles irgendwelche paragraphen und regelungen! wieso gabs irgendwelche probleme?

Anonym hat gesagt…

bei uns nicht. aber beim vidirent kann man die dinger jetzt kaufen und da steht das als warnung dabei

friends hat gesagt…

Hab ich auf der Internetseite vom Regierungspräsidium gefunden:

In der Tat sind Himmelslaternen gemäß des Luftverkehrsgesetzes als Luftfahrzeuge einzugruppieren, denn es handelt sich nach der Definition des Gesetzgebers um „sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte“, da sie in einer Höhe von mehr als 30 Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Eine ergänzte Bundesverordnung schreibt vor, dass „ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb“ nur dann aufsteigen dürfen, wenn die örtlich zuständige Behörde des Landes zustimmt. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit führt.

Hier der Link mit dem ganzen Artikel http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1254583/index.html

Also sind die Dinger tatsächlich genehmigungspflichtig!!!!!!!!!!

Gruß
Tobi